Familienorientierte Rehabilitation
Die familienorientierte Rehabilitationsmassnahme ist leider keine rechtlich gesicherte Leistung der Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger, auf die ein gesetzlicher Anspruch für die gesamte Familie besteht. Dennoch wird es von den Akut-Kliniken als sinnvoll betrachtet, im Anschluss an die intensive Phase der Behandlung eine Reha-Massnahme für die gesamte Familie anzustreben.
Da die körperlichen und seelischen Belastungen und deren Folgeerscheinungen nicht nur das erkrankte Kind betreffen, bedürfen alle Familienmitglieder, auch die Eltern und Geschwister, einer körperlichen und seelischen Rehabilitation. Die Beantragung einer solchen gemeinsamen Massnahme kann manchmal sehr kompliziert sein, deshalb sollten Sie unbedingt die Hilfe des Psychosolzialen Dienstes Ihrer Klinik in Anspruch nehmen.
Anschriften der Einrichtungen für Familien mit einem krebskranken Kind:
Rehabilitationsklinik Bad Oexen, Oexen 27, 32549 Bad Oeynhausen
Tel: 05731-537-0, Fax: 05731-537-736
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg, Bussardweg 1, 16321 Bernau
Tel: 03338-908020, Fax: 03338-908039
Rehabilitationsklinik Katharinenhöhe, Oberkatzensteig 11, 78141 Schönwald/Schwarzwald
Tel: 07723-6503-0, Fax: 07723-6503-100
AWO-Syltklinik, Osetal 7, 25996 Wenningstedt-Braderup
Tel: 04651-949-0, Fax: 04651-949-160
Nachsorgeklinik Tannheim, Gemeindewaldstrasse 75, 78052 Villingen-Schwenningen/Tannheim
Tel: 07705-920-0
Diese Angaben basieren auf die Informationsbroschüre "Sozialrechtliche Informationen" von der Deutschen Leukämie-Forschungshilfe in Bonn.