Krankenkassenleistungen:

 

1. Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten

erhoben. Höchstens EUR 10,00, mindestens EUR 5,00

 

2. Fahrkosten

Die Übernahme der Fahrkosten erfolgt

 

- bei Leistungen, die stationär erbracht werden

- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung

- bei Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher

  Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen

- bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor-

  oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im

  Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder

  teilsstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder

  diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.

 

3. Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Krankengeldzahlungen wegen Krankheit

    eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld)

 

4. Mitaufnahme einer Begleitperson

 

5. Haushaltshilfe

 

6. Häusliche Krankenpflege

 

7. Sozialmedizinische Nachsorgeleistungen

 

8. Anschlussrehabilitation und Mütterkuren

 

9. Zahnersatz

 

10. Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z.B. Einlagen,

     Bandagen)

 

 

Diese Angaben basieren auf die Informationsbroschüre "Sozialrechtliche Informationen" von der Deutschen Leukämie-Forschungshilfe in Bonn.