Krankenkassenleistungen:
1. Zuzahlungen und Belastungsgrenze
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten
erhoben. Höchstens EUR 10,00, mindestens EUR 5,00
2. Fahrkosten
Die Übernahme der Fahrkosten erfolgt
- bei Leistungen, die stationär erbracht werden
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung
- bei Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher
Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen
- bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor-
oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im
Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder
teilsstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder
diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
3. Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Krankengeldzahlungen wegen Krankheit
eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld)
4. Mitaufnahme einer Begleitperson
5. Haushaltshilfe
6. Häusliche Krankenpflege
7. Sozialmedizinische Nachsorgeleistungen
8. Anschlussrehabilitation und Mütterkuren
9. Zahnersatz
10. Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z.B. Einlagen,
Bandagen)
Diese Angaben basieren auf die Informationsbroschüre "Sozialrechtliche Informationen" von der Deutschen Leukämie-Forschungshilfe in Bonn.